Mögliche Leistungen müssen in jedem Fall zunächst beantragt werden. Erst ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen eine pauschale Zuzahlung von 1.774 Euro pro Jahr.
Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad und ist also von Pflegegrad 2 bis 5 immer gleich hoch.
Hinzu kommt das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro, d. h. insgesamt bis zu 3.386 Euro pro Jahr.
Darüber hinaus wird das Pflegegeld für 8 Wochen bis zu 50 Prozent weitergezahlt.
Als Eigenanteil tragen Pflegebedürftige die Kosten bei einem stationären Aufenthalt für Unterkunft, Verpflegung sowie die Investitionskosten selbst. Aber: Die Kosten können bei der Pflegekasse eingereicht und unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise) erstattet werden.
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