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Darum Stationäre Altenpflege bei BeneVit:
aktiv, fröhlich, gemeinsam

Die Entscheidung für eine stationäre Pflege, auch vielfach Langzeitpflege genannt, ist oft nicht einfach. Dennoch gibt es gute Gründe für die schützende Umgebung eines Pflegeheims mit einer durchgehenden Betreuung durch geschultes Pflegepersonal. 


Stationäre Pflege ist die richtige Lösung

  • wenn die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr für den Pflegebedarf ausreicht,
  • wenn fehlende Barrierefreiheit zuhause und eine erhöhte Sturzgefahr Gefahren bergen,
  • wenn alleinlebende und demenziell erkrankte Menschen sich selbst gefährden,
  • wenn eine Vereinsamung oder Überforderung drohen,
  • wenn eine Intensivpflege notwendig wird,
  • wenn pflegende Angehörige sich ihren Aufgaben nicht mehr gewachsen fühlen
  • wenn Pflegethemen ständig im Mittelpunkt auf Kosten eines unbeschwerten Zusammenseins stehen.
Ist die häusliche oder auch eine teilstationäre Pflege wie in der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege nicht mehr möglich, können pflegebedürftige Menschen in der stationären Pflege umsorgt und betreut werden.

Mitten im Leben. Mitten in der Gemeinschaft.

Keine Türschilder, keine Lichtzeichen, abgestimmtes Farbkonzept

Therapeutische Einbeziehung der Bewohner z.B. in alle hauswirtschaftlichen Aufgaben

Völlige Selbstbestimmung des Tagesablaufs, Beibehalten der eigenen Gewohnheiten

Teilnahme am Gemeindeleben

Engagierte, hochqualifizierte und vom BeneVit Konzept überzeugte Mitarbeitende


Was steht Ihnen für die stationäre Pflege von der Pflegeversicherung zu?

Pflegegrad 1
125 Euro

Pflegegrad 2
770 Euro

Pflegegrad 3
1.262 Euro

Pflegegrad 4
1.775 Euro

Pflegegrad 5
2.005 Euro

Die Pflegegrade regeln mit Abstufungen, welche Pflegeleistungen pflegebedürftige Menschen von der Pflegeversicherung erhalten.

Diese Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse:

In der Regel sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in die Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft. Alle pflegerischen Tätigkeiten, wie etwa die gesamte Körperpflege oder Hilfestellungen beim Essen, die medizinischen Behandlungen im Rahmen der Pflege, wie Wundversorgung oder Verbandwechsel sowie die zusätzliche Betreuung und Aktivierung übernimmt die Pflegekasse.

Ihr Anteil:

Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)

Einrichtungs-
einheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege*

Investitions-
kosten der Pflege-
einrichtung**

Zusatzleistungen wie Reparaturen privater Gegenstände

Reicht das Einkommen nicht, können bei Sozialhilfeträgern Unterstützungsleistungen wie „Hilfe zur Pflege“ oder „Sicherung im Alter“ beantragt werden.
*EEE wird durch die Pflegekasse ermittelt
**Investitionskosten wie z. B. Instandhaltung, Modernisierung etc.

Mehr Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse

In Deutschland deckt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad (2 bis 5) einen unterschiedlichen Anteil der Kosten für die stationäre Pflege in Pflegeeinrichtungen. Der genaue Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt, hängt vom Pflegegrad der Bewohnerin oder des Bewohners und der Dauer des Aufenthaltes ab.

Allgemein gilt – „leider nochimmer“: Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der Betrag, den die Pflegeversicherung übernimmt. Die Pflegegrade 2 bis 5 spiegeln zunehmende Pflegebedürftigkeit wider. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind dabei so gestaltet, dass mit steigendem Pflegebedarf auch mehr Unterstützung gewährt wird.

Es ist zu beachten, dass die Pflegeversicherung in der Regel nicht die gesamten Kosten für die Unterbringung und Pflege in einem Pflegeheim abdeckt. Es gibt Obergrenzen für die von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten, und die Differenz muss in der Regel von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen getragen werden.

Für genauere Informationen zu den Beträgen und Regelungen wäre es ratsam, sich direkt bei der Pflegekasse oder bei einem Pflegeberater zu informieren, da diese je nach Bundesland und Kasse variieren können.

0 bis 12 Monate:
15 %

13 bis 24 Monate
30 %

25 bis 36 Monate
50 %

mehr als
36 Monate
75 %

Leistungszuschlag ab dem 01.01.2024. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind.


Sie haben Fragen an uns?
Rufen Sie gerne an: Sophien-Stift Celle
Telefon: 05141 710
Schreiben Sie uns: [email protected]

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